Anwalt Behinderung Geburt Reutlingen
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "GEBURTSCHADEN IV" ::
Mendener Zeitung vom 19. September 2008 - Geburtsfehler IV -
Schmerzensgeld für Kind verlangt
Menden - Im März 2004 kam Maxim mit schwersten Behinderungen zur Welt. Der Kleine ist ein Pflegefall, muss bis heute zu Hause voll beatmet werden. Jetzt fordert der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann wegen angeblicher Behandlungsfehler bei der Geburt 600.000 Euro Schmerzensgeld von der Iserlohner Klinik.
Menden - Im März 2004 kam Maxim mit schwersten Behinderungen zur Welt. Der Kleine ist ein Pflegefall, muss bis heute zu Hause voll beatmet werden. Jetzt fordert der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann wegen angeblicher Behandlungsfehler bei der Geburt 600.000 Euro Schmerzensgeld von der Iserlohner Klinik.
Mendener Zeitung - Geburtsfehler IV -
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Kinderschicksal oder Klinikfehler? Maxim (4) seit Geburt schwerstbehindert Krankenhaus soll 600 000 Euro zahlen Menden/Iserlohn. Was der kleine Maxim in seinem Kinderzimmer von der Welt um ihn herum mitbekommt, weiß niemand genau. Maxim ist viereinhalb Jahre alt und lebt mit seinen Eltern und zwei kleinen Geschwistern in einer Fünf-Zimmer-Wohnung nahe der Anne-Frank-Schule. „Die Zwillinge spielen mit ihm, sie lieben ihn, aber was mit ihm los ist, wissen sie noch nicht“. sagt sein Vater. Wie auch? Ihr großer Bruder ist ein Pflegefall, Maxim kann nicht sprechen, nicht laufen, er ist blind, geistig voll behindert und muss ständig beatmet werden. Nach Maxims Geburt Mitte März 2004 sagten die Ärzte den Eltern, dass ihr kleiner Sohn höchstens zwei Wochen zu leben habe. Doch Maxim ist auf der Welt geblieben, der Säugling überstand eine Lungenentzündung ebenso wie die ständige künstliche Beatmung. Seine Eltern – der Vater ist Lagerarbeiter, die Mutter zuhause -, pflegen ihr Kind heute an jedem Nachmittag und Abend selbst, morgens und nachts helfen Schwestern eines Pflegedienstes in der Wohnung. Maxim braucht Beatmungsgeräte, Monitore überwachen seine Herz- und Atemfrequenz. Absauggeräte und viele Medikamente halten ihn am Leben. „Es liegt eine Schädigung vor, wie sie kaum schlimmer sein könnte“, sagt der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann. Der Experte für Arzthaftung war Maxims Eltern empfohlen worden, als sie sich entschlossen hatten, einem Verdacht nachzugehen, dem Verdacht, dass Maxims Zustand kein unabänderlicher Schicksaalschlag ist, sondern durch Behandlungsfehler bei der Geburt entstanden sein könnte. Ob es solche Fehler im evangelischen Bethanien-Krankenhaus Iserlohn vor und nach Maxims Geburt tatsächlich gegeben hat, muss sich allerdings erst zeigen. Nach Informationen unserer Zeitung soll der Medizinische Dienst die Abläufe auf Anfrage von Maxims Krankenkasse vor zwei Jahren schon einmal untersucht und keine Fehler der Klinik festgestellt haben. Anwalt Stefan Hermann dagegen macht jetzt in einem Schreiben an das Krankenhaus, das auf Geheiß des Versicherers öffentlich nicht Stellung zu den Vorwürfen nehmen darf. hohe Ansprüche geltend. Er fordert für Maxim und seine Familie, die wegen des behandelnden Kinderarztes aus Iserlohn nach Menden umgezogen ist, 600 000 Euro Schmerzensgeld, eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von 600 Euro monatlich sowie Ersatzleistungen für den Versorgungsmehraufwand und den Verdienstausfall der Eltern. Das Volumen der aktuellen Forderungen beläuft sich auf bis zu 1,7 Millionen Euro. Außerdem könnte sich die Krankenkasse von Maxims Eltern an die Versicherung des Krankenhauses halten, falls eine Schuld eingeräumt oder festgestellt werden sollte. Begründet wird der Anspruch der Eltern damit, dass die Klinik keine künstliche Geburt eingeleitet habe obwohl die Fruchtblase am Vortag der Geburt um 08:00 Uhr morgens geplatzt war, die Mutter sofort ins Krankenhaus gebracht worden war und keine Wehen einsetzten. Erst um 23 Uhr habe es die ersten Wehen gegeben. Maxims Mutter habe um einen Kaiserschnitt gebeten, doch darauf sei nicht eingegangen worden. Vater und Mutter hätten zudem vor der vaginalen Geburt um 14:00 Uhr viel Zeit ohne Arzt oder Hebamme verbringen müssen – Anwalt Hermann spricht hier von „Behandlungsfehler“ und einem „völlig unzureichenden Geburtsmanagement“. Maxims Vater geht es bei alledem nicht in erster Linie um das Geld, sondern, wie er sagt, um die damit verbundene Freiheit, Maxim ganz einfach den Kinderwagen, die Badewanne oder den Rollstuhl kaufen zu können, den er braucht – „ohne vorher lange zu betteln“. Zwar habe die Krankenkasse schließlich auch teure Apparaturen bezahlt, doch hätten die Eltern auch immer wieder um die aufwändigen Spezialanfertigungen kämpfen müssen. „Davon haben wir jetzt einfach genug“. Das Krankenhaus soll sich bis Ende Oktober zu den Forderungen im Anspruchsschreiben äußern. |

